Das Jobrad ist beschlossene Sache
Gute Nachrichten aus der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK): das Jobrad wird kommen!
In ihrer Sitzung am 2. Mai 2024 hat die ARK die Übernahme des TV-Fahrradleasing des TVöD VKA beschlossen. Damit wird künftig für Angestellte eine Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades oder E-Bikes möglich.
Was heißt Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung entscheiden Sie sich als Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, freiwillig einen Teil Ihres Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum des Fahrrad-Leasing zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten Sachlohn umgewandelt, in diesem Fall als Fahrrad.
Die Regelung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Bis dahin sollen die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass alle Arbeitgeber in der EKKW dieses Angebot machen können.
Für die Beamten- und Pfarrerschaft sollen die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen ebenfalls zeitnah geschaffen werden.