Jobrad-Leasing
Endlich ist es da - das Jobrad-Leasing!
Grundsätzlich ist das Fahrradleasing für alle Angestellten, Pfarrer*innen und Beamt*innen von Rechtsträgern der Landeskirche möglich. Leider sind einige Personengruppen ausgeschlossen, deren finanzielle Situation kein Leasing ermöglicht bzw. die einen begrenzten Beschäftigungsstatus haben. (siehe FAQs)
Das Fahrradleasing läuft über die Firma Bikeleasing, einem regionalen Anbieter auf diesen Markt. Bikeleasing steht Ihnen auch als Ansprechpartner für alle konkreten Fragen um das Leasing Ihres Fahrrads zur Verfügung.
Konditionen
- Fahrradleasing wird über eine Entgeltumwandlung abgewickelt.
Je Mitarbeiter*in kann ein Fahrrad geleast werden.
S-Pedelecs sind ausgeschlossen.
Die festgelegte Preisspanne je Fahrrad ist von 649,- Euro bis 7.000,- Euro.
Fahrradzubehör kann mitgeleast werden, ein Markenschloss im Wert von 49 € ist verpflichtend mitzuleasen.
Die Leasingdauer beträgt 36 Monate; nach Ablauf des Leasingsvertrags können Sie sich gern mit Bikeleasing in Verbindung setzen, um die Anschlussoptionen auszuloten.
Schritt für Schritt zu Ihrem Jobrad
- Sie suchen sich ein Fahrradgeschäft, das Vertragspartner von Bikeleasing ist. Ein Versand des Leasinggegenstandes ist ausgeschlossen. Es muss eine persönliche Übernahme des endmontierten Fahrrades geben.
Sie lassen sich von dem Fachpersonal beraten.
Sie lesen die Arbeitnehmerinformationen auf Bikeleasing.de und klären offene Fragen mit Ihrem Händler.
Wenn Sie sich entscheiden ein Fahrrad zu leasen, lassen Sie vom Fahrradgeschäft einen
Leasingantrag stellen.Sie registrieren sich im Bikeleasing-Service-Portal.
Achten Sie auf den korrekten Arbeitgebercode. Anträge mit falschem Arbeitgebercode (bekommen Sie von uns oder Ihren Dienstgeber) werden abgelehnt.
Bikeleasing bestätigt Ihre Registrierung und übersendet Ihnen einen Überlassungsvertrag.
Sie prüfen die Daten und unterzeichnen Ihren Überlassungsvertrag.
Ihr Überlassungsvertrag wird geprüft und freigegeben.
Bikeleasing übersendet Ihnen einen Übernahmecode.
Mit dem Übernahmecode und Ihrem gültigen Personalausweis können Sie Ihr Fahrrad abholen.
Mit dem Tag der Abholung des Fahrrades beginnt die Leasinglaufzeit zum 1. des Folgemonats.
Das Laden von Fahrrad-Akkus in der Dienststelle und auf dem Gelände ist aus
Brandschutzgründen untersagt.
Noch offene Fragen?
- Registrierung bei Bikeleasing mit Arbeitgebercode
- Übersendung eines Überlassungsvertrags durch Bikeleasing.
- Sie unterzeichnen den Vertrag – natürlich nach Prüfung der Daten.
- Der Überlassungsvertrag wird durch Bikeleasing geprüft und freigegeben.
- Bikeleasing übersendet Ihnen einen Übernahmecode.
- Mit dem Übernahmecode und gültigen Personalausweis gehen Sie zu Ihrem Fahrradhändler und holen Ihr Fahrrad ab.
Bikeleasing bestätigt Ihre Registrierung und übersendet Ihnen einen Überlassungsvertrag.
Ihr Überlassungsvertrag wird geprüft und freigegeben.
- Auszubildende und Studierende
- Geringfügig Beschäftigte
- Mitarbeitende in der Probezeit
- Mitarbeitende mit befristeten bzw. bereits gekündigten Arbeitsverhältnis, welches innerhalb der Leasinglaufzeit endet
- Mitarbeitende, deren Renten- bzw. Pensionseintritt innerhalb der Leasinglaufzeit beginnt
- Mitarbeitende, deren Elternzeit bereits bekannt ist
- Mitarbeitende mit einer Lohnpfändung
Ein Beispiel? Der Arbeitgebercode für die Kirchengemeinde Hofgeismar-Gesundbrunnen lautet TJ7X.
Ein Versand des Leasinggegenstandes ist ausgeschlossen.
Es muss eine persönliche Übernahme des endmontierten Fahrrades geben.
Über ein Eingabefeld auf einer Karte können Sie Ihre Postleitzahl eingeben und so Händler in Ihrer Nähe finden.