Jobrad-Leasing

Endlich ist es da - das Jobrad-Leasing!

Grundsätzlich ist das Fahrradleasing für alle Angestellten, Pfarrer*innen und Beamt*innen von Rechtsträgern der Landeskirche möglich. Leider sind einige Personengruppen ausgeschlossen, deren finanzielle Situation kein Leasing ermöglicht bzw. die einen begrenzten Beschäftigungsstatus haben. (siehe FAQs)

Das Fahrradleasing läuft über die Firma Bikeleasing, einem regionalen Anbieter auf diesen Markt. Bikeleasing steht Ihnen auch als Ansprechpartner für alle konkreten Fragen um das Leasing Ihres Fahrrads zur Verfügung.

Konditionen

  • Fahrradleasing wird über eine Entgeltumwandlung abgewickelt.
  • Je Mitarbeiter*in kann ein Fahrrad geleast werden.

  • S-Pedelecs sind ausgeschlossen.

  • Die festgelegte Preisspanne je Fahrrad ist von 649,- Euro bis 7.000,- Euro.

  • Fahrradzubehör kann mitgeleast werden, ein Markenschloss im Wert von 49 € ist verpflichtend mitzuleasen.

  • Die Leasingdauer beträgt 36 Monate; nach Ablauf des Leasingsvertrags können Sie sich gern mit Bikeleasing in Verbindung setzen, um die Anschlussoptionen auszuloten.

Schritt für Schritt zu Ihrem Jobrad

  • Sie suchen sich ein Fahrradgeschäft, das Vertragspartner von Bikeleasing ist. Ein Versand des Leasinggegenstandes ist ausgeschlossen. Es muss eine persönliche Übernahme des endmontierten Fahrrades geben.
  • Sie lassen sich von dem Fachpersonal beraten.

  • Sie lesen die Arbeitnehmerinformationen auf Bikeleasing.de und klären offene Fragen mit Ihrem Händler.

  • Wenn Sie sich entscheiden ein Fahrrad zu leasen, lassen Sie vom Fahrradgeschäft einen
    Leasingantrag stellen.

  • Sie registrieren sich im Bikeleasing-Service-Portal.

  • Achten Sie auf den korrekten Arbeitgebercode. Anträge mit falschem Arbeitgebercode (bekommen Sie von uns oder Ihren Dienstgeber) werden abgelehnt.

  • Bikeleasing bestätigt Ihre Registrierung und übersendet Ihnen einen Überlassungsvertrag.

  • Sie prüfen die Daten und unterzeichnen Ihren Überlassungsvertrag.

  • Ihr Überlassungsvertrag wird geprüft und freigegeben.

  • Bikeleasing übersendet Ihnen einen Übernahmecode.

  • Mit dem Übernahmecode und Ihrem gültigen Personalausweis können Sie Ihr Fahrrad abholen.

  • Mit dem Tag der Abholung des Fahrrades beginnt die Leasinglaufzeit zum 1. des Folgemonats.

  • Das Laden von Fahrrad-Akkus in der Dienststelle und auf dem Gelände ist aus
    Brandschutzgründen untersagt.

Noch offene Fragen?
 
Ab wann beginnt die Leasinglaufzeit?
Mit dem Tag der Abholung des Fahrrades beginnt die Leasinglaufzeit zum 1. des Folgemonats.
Fahrradzubehör – Kann ich das auch mitleasen?
Ja. Fahrradzubehör kann mitgeleast werden, ein Markenschloss im Wert von 49 € ist verpflichtend mitzuleasen.
Gibt es Fahrradtypen, die von einem Leasing ausgeschlossen sind?
Ja. So genannte S-Pedelecs sind ausgeschlossen. 
Ich habe mir mein Fahrrad bei meinem Fahrradhändler ausgesucht. Kann ich das dann gleich mitnehmen?
Nein. Sie stoßen mit Ihrer Auswahl und dem Leasingvertrag ein Verfahren an, das auch mehreren Schritten besteht:

 

  • Registrierung bei Bikeleasing mit Arbeitgebercode
  • Übersendung eines Überlassungsvertrags durch Bikeleasing.
  • Sie unterzeichnen den Vertrag – natürlich nach Prüfung der Daten. 
  • Der Überlassungsvertrag wird durch Bikeleasing geprüft und freigegeben. 
  • Bikeleasing übersendet Ihnen einen Übernahmecode. 
  • Mit dem Übernahmecode und gültigen Personalausweis gehen Sie zu Ihrem Fahrradhändler und holen Ihr Fahrrad ab. 

 

Über welchen Zeitraum erstreckt sich das Leasing?
Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Nach Ablauf des Leasingsvertrags können Sie sich gern mit Bikeleasing in Verbindung setzen, um die Anschlussoptionen auszuloten.
Über wen stelle ich einen Leasingantrag?
Wenn Sie sich entscheiden ein Fahrrad zu leasen, lassen Sie vom Fahrradgeschäft einen
Leasingantrag stellen.
Wann und wie kommt Bikeleasing ins Spiel?
Bikeleasing bietet in der Rubrik „Arbeitnehmer“ gut aufbereitete Informationen, wie Sie an Ihr Jobrad kommen. Lesen Sie sich diese in Ruhe durch und klären offene Fragen mit Ihrem Händler.

 

Sie registrieren sich im Bikeleasing-Service-Portal mit dem korrekten Firmencode. Den Firmencode erhalten Sie von…

Bikeleasing bestätigt Ihre Registrierung und übersendet Ihnen einen Überlassungsvertrag.

Sie prüfen die Daten und unterzeichnen Ihren Überlassungsvertrag.

Ihr Überlassungsvertrag wird geprüft und freigegeben.

Bikeleasing übersendet Ihnen einen Übernahmecode.
Mit dem Übernahmecode und Ihrem gültigen Personalausweis können Sie Ihr Fahrrad abholen.

 

Welche Personengruppen sind von diesem Angebot ausgeschlossen?
Einige Personengruppen sind leider von dem Fahrradleasing-Angebot ausgeschlossen:
  • Auszubildende und Studierende
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Mitarbeitende in der Probezeit
  • Mitarbeitende mit befristeten bzw. bereits gekündigten Arbeitsverhältnis, welches innerhalb der Leasinglaufzeit endet
  • Mitarbeitende, deren Renten- bzw. Pensionseintritt innerhalb der Leasinglaufzeit beginnt
  • Mitarbeitende, deren Elternzeit bereits bekannt ist
  • Mitarbeitende mit einer Lohnpfändung
Welchen Vorteil habe ich durch ein Jobradleasing?
Dank Steuervorteilen und Entgeltumwandlung sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wer kann das Fahrradleasing in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich ist das Fahrradleasing für alle Angestellten, Pfarrer*innen und Beamt*innen von Rechtsträgern der Landeskirche möglich.
Wie komme ich an den Arbeitgebercode?
Über MAV. Den Arbeitgebercode können Sie mit Hilfe der bereitgestellten Excelliste ermitteln. In der Liste sind alle Anstellungsträger aufgeführt. 

Ein Beispiel? Der Arbeitgebercode für die Kirchengemeinde Hofgeismar-Gesundbrunnen lautet TJ7X. 

Wie sieht es mit der Diebstahlsicherheit des geleasten Fahrrads aus?
Der Leasingvertrag sieht vor, dass ein Markenschloss im Wert von 49 € ist verpflichtend mitgeleast werden muss. 
Wie teuer darf ein Fahrrad sein?
Die festgelegte Preisspanne je Fahrrad ist von 649,- Euro bis 7.000,- Euro.
Wie viele Fahrräder können maximal geleast werden?
Je Mitarbeiter*in kann ein Fahrrad geleast werden. 
Wo kann ich mir ein Fahrrad aussuchen?
Sie suchen sich ein Fahrradgeschäft, das Vertragspartner von Bikeleasing ist.

Ein Versand des Leasinggegenstandes ist ausgeschlossen. 

Es muss eine persönliche Übernahme des endmontierten Fahrrades geben.

Woran erkenne ich, dass ein Fahrradgeschäft Vertragspartner von Bikeleasing ist?
Auf der Seite der Firma Bikeleasing gibt es die Rubrik „Händler finden“

Über ein Eingabefeld auf einer Karte können Sie Ihre Postleitzahl eingeben und so Händler in Ihrer Nähe finden. 

 
SuE Tarif

SuE Tarif Neuregelungen zum 1. Oktober 2024

Seit der Neugestaltung der Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (sog. „S-Entgelttabelle“) im Jahr 2009 existierten in der S-Entgelttabelle besondere Stufenlaufzeiten. Diese betraf die Stufen 2 und 3 sämtlicher S-Entgeltgruppen. Weitere Besonderheiten bestanden in den Entgeltgruppen S 4 und S 8b hinsichtlich bestimmter Fallgruppen.

Diese besonderen Stufenlaufzeiten und abweichende Regelungen zur Endstufe für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurden zugunsten der Anwendung der allgemeinen Regelungen zu den Stufenlaufzeiten nun aufgelöst.

Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten in den Stufen 2 und 3

Die eigentlich zweijährige Stufenlaufzeit in der Stufe 2 und dreijährige Laufzeit in der Stufe 3 (§ 16 Abs. 3 TVöD) war bisher für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst jeweils um ein Jahr verlängert. Die Stufenlaufzeit für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst betrug also abweichend drei Jahre in der Stufe 2 und vier Jahre in der Stufe 3 (§ 16 Abs. 3 TVöD-V/TVöD-B in der Fassung bis 30.09.2024).

Diese Besonderheit entfällt zum 1. Oktober 2024. Die Stufenlaufzeiten werden verkürzt auf die allgemeinen Stufenlaufzeiten, wie diese für sämtliche andere Beschäftigten im TVöD gelten: zwei Jahre in der Stufe 2 und drei Jahre in der Stufe 3.

 

Stufe123456
Laufzeit je Stufe bis 30.09.20241 Jahr3 Jahre4 Jahre4 Jahre5 JahreEndstufe
Laufzeit je Stufe ab 01.10.20241 Jahr2 Jahre3 Jahre4 Jahre5 JahreEndstufe

Sonderregelung für S 8b:

Stufe123456
Laufzeit je Stufe bis 30.09.20241 Jahr3 Jahre4 Jahre6 Jahre8 JahreEndstufe
Laufzeit je Stufe ab 01.10.20241 Jahr2 Jahre3 Jahre4 Jahre5 JahreEndstufe

Für alle Beschäftigten, die in den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 eingruppiert sind, muss daher zum 1. Oktober 2024 geprüft werden, ob sie einer höheren Stufe zuzuordnen

Diese Änderungen haben keine Auswirkungen für Beschäftigte, die sich bereits in der Stufe 4 oder einer höheren Stufe befinden. Es gibt hier keine „Nachberechnung“ der Stufenlaufzeiten. Es verbleibt unverändert bei der bisherigen Stufenzuordnung und der für den Aufstieg in die nächsthöhere Stufe noch zu absolvierenden Stufenlaufzeit.

Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Beschäftigten, die am Stichtag 1. Oktober 2024 der Stufe 2 oder Stufe 3 zugeordnet sind. Für diese gelten die in § 28e Abs. 1 TVÜ-VKA geregelten Besonderheiten. Nach dieser Norm sind zunächst die Verhältnisse am 1. Oktober 2024 zu beachten. Befinden sich Beschäftigte zu diesem Stichtag in der Stufe 2 oder Stufe 3, so ist weiter die zum Stichtag abgelaufene Stufenlaufzeit maßgebend.

  • SuE-Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von mehr als zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet.
  • SuE-Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet.

Für alle Beschäftigten, die in den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 eingruppiert sind, muss daher zum 1. Oktober 2024 geprüft werden, ob sie einer höheren Stufe zuzuordnen Die individuelle Stufenlaufzeit in der neuen höheren Stufe beginnt ab dem 1. Oktober 2024 zu laufen (§ 28e Abs. 3 TVÜ-VKA). Ein Antrag der Beschäftigten ist nicht erforderlich. Die Änderungen sind vom Arbeitgeber automatisch umzusetzen.

Praxis-Beispiel

Die Beschäftigte A ist Erzieherin und in der Entgeltgruppe S 8a eingruppiert. Sie befindet sich am 1.10.2024 seit drei Jahren und vier Monaten in der Stufe 3.

Nach den bisherigen Regelungen würde A erst nach Ablauf der (verlängerten) vierjährigen Stufenlaufzeit zum 1.6.2025 in die Stufe 4 aufsteigen.

Aufgrund der in § 28e Abs. 1 TVÜ-VKA geregelten Besonderheit steigt A zum 1.10.2024 automatisch in die Stufe 4 auf. Die vierjährige Stufenlaufzeit in Stufe 4 beginnt ebenfalls am 1.10.2024.

Die Zuordnung zur höheren Stufe ist auch umzusetzen, wenn sich Beschäftigte am Stichtag 1. Oktober 2024 in einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder in einem ruhenden Arbeitsverhältnis befinden.

Quelle: Sozial- und Erziehungsdienst – tarifliche Neuregelungen zum 1. Oktober 2024 im TVöD | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe

MAV Nachwahl

Wahl der Vertrauensperson im Kirchenkreis Kirchhainsowie Nachwahl der Mitarbeitervertretungam 12. November 2024

Es werden drei Personen in die Mitarbeitervertretung nachgewählt, das heißt, Sie dürfen mindestens eine Person und maximal drei Personen ankreuzen.  

Für die Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehinderte sowie Gleichgestellte Mitarbeiter/innen. Sie dürfen hier eine oder zwei Stimmen ankreuzen. Es entscheidet sich durch die Anzahl der Stimmen, wer Vertrauensperson und wer Stellvertretung wird.

Die Nachwahl erfolgt ausschließlich mittels Briefwahl für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Wahlanschreiben ist bereits auf dem Postweg zu euch. Wir bitten euch alle sich an der Wahl zu beteiligen und die Wahlbriefe frühzeitig zurückzusenden.

Wahlberechtigung 

Wahlberechtigt sind  

MAV: 

  • alle Mitarbeitenden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Dienststelle sind – d. h. Mitarbeitende, die am Wahltag neu ihr Arbeitsverhältnis aufnehmen, oder die nur an diesem Tag arbeiten sind sofort wahlberechtigt. 
  • Mitarbeitende, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden 
  • Beurlaubte, die am Wahltag höchstens 3 Monate freigestellt waren 

Vertrauensperson:  

  • Wahlberechtigt sind alle in der Dienststelle für die die Mitarbeitervertretung gewählt wird beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Personen, die gemäß § 151 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.  
    • alle Mitarbeitenden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Dienststelle sind – d. h. Mitarbeitende, die am Wahltag neu ihr Arbeitsverhältnis aufnehmen, oder die nur an diesem Tag arbeiten sind sofort wahlberechtigt. 
    • Mitarbeitende, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden 
    • Beurlaubte, die am Wahltag höchstens 3 Monate freigestellt waren 

  

Nicht wahlberechtigt sind  

  • Mitglieder der Dienststellenleitung nach § 4 MVG.EKD. 
  • Mitarbeitende in der Freistellungsphase der Altersteilzeit 
  • Beurlaubte, die am Wahltag schon mehr als 3 Monate freigestellt und noch für wenigstens weitere 3 Monate beurlaubt sind 

 

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