-Wir über uns !

Wir sind 9 Mitarbeiter des Kirchenkreises Kirchhain die gewählte Mitarbeitervertretung.

Wir arbeiten aufgrund des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG EKKW) und sind ausdrücklich an die Schweigepflicht gebunden.

Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen Mitarbeitenden und Dienststellen.

Im Wesentlichen geht es um

Mitbestimmung z.B. bei:

Bewerbungsverfahren,

Einstellungen,

Eingruppierungen,

Arbeitszeitregelungen,

Vergütungsentscheidungen,

Kündigungen.

 

Mitberatung z.B.:

Stellenplänen,

Arbeitssicherheit,

Gesundheitsschutz.

SIE sind eingeladen, sich an uns zu wenden, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz im Bereich des Ev. Kirchenkreis Kirchhain haben oder die Einrichtung, bei der Sie beschäftigt sind, dort ihren Sitz hat. Dabei ist es unerheblich, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind.

SIE tragen Sachverhalte vor, suchen Rat und entscheiden mit der MAV gemeinsam über das weitere Vorgehen.

SIE werden von uns über neue Regelungen im Arbeits -Tarifrecht und strukturelle Veränderungen informiert.