Bildungsurlaub – Ihr Recht auf Weiterbildung

Bildungsurlaub kann beispielsweise für berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder die Qualifizierung für ein Ehrenamt genutzt werden. Ziel ist es, Beschäftigte dabei zu unterstützen, ihr Wissen zu erweitern, neue Kompetenzen zu erwerben und sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen auseinanderzusetzen.

Während der Freistellung wird das Arbeitsentgelt grundsätzlich weitergezahlt. Die Teilnahme- und sonstigen Veranstaltungskosten sind in der Regel von den Beschäftigten selbst zu tragen.

Grundsätzlich können Beschäftigte in Hessen Bildungsurlaub beanspruchen, wenn ihr Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht.

Auch Auszubildende haben einen entsprechenden Anspruch. Für sie gelten allerdings besondere Regelungen hinsichtlich der möglichen Bildungsinhalte.

Für bestimmte Personengruppen, unter anderem Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten, gelten andere Regelungen.

Bei einer normalen Fünf-Tage-Woche stehen grundsätzlich fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Bei einer anderen Anzahl regelmäßiger Arbeitstage pro Woche verändert sich der Anspruch entsprechend.

Planen Sie eine Bildungsmaßnahme, sollten Sie den Antrag möglichst frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Der Antrag muss grundsätzlich spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gestellt werden.

Fügen Sie dem Antrag die notwendigen Unterlagen bei, insbesondere:

  • die Anmeldebestätigung,
  • den Nachweis über die Anerkennung als Bildungsurlaubsveranstaltung,
  • das Programm der Veranstaltung.

Je vollständiger Ihr Antrag ist, desto einfacher lässt sich die Freistellung prüfen.

Eine Ablehnung ist nicht ohne Weiteres möglich. Das Gesetz sieht bestimmte Voraussetzungen vor, unter denen der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen kann.

Dazu können beispielsweise dringende betriebliche Gründe oder gesetzlich festgelegte Grenzen bei der Anzahl der Beschäftigten gehören, die bereits Bildungsurlaub genommen haben.

Auch ein verspäteter oder unvollständiger Antrag kann zu einer Ablehnung führen.

Nicht gleich aufgeben!

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, lassen Sie sich die Ablehnung möglichst schriftlich geben. Anschließend können Sie sich an Ihre Mitarbeitervertretung (MAV) wenden.

Wir schauen uns gemeinsam mit Ihnen die Situation an und besprechen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Auch der Veranstalter der Bildungsmaßnahme kann bei der Klärung unterstützen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Übertragung des Bildungsurlaubs auf das folgende Kalenderjahr möglich.

Wenn Sie Ihren Anspruch übertragen möchten, muss dies grundsätzlich schriftlich bis zum 31. Dezember beim Arbeitgeber beantragt werden.

Wurde ein beantragter Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt, können besondere Regelungen für eine Übertragung gelten.