Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit – was muss ich beachten?
Wer kennt es nicht? Morgens wacht man auf und fühlt sich krank, schlapp oder fiebrig. An Arbeiten ist nicht zu denken. Doch was ist jetzt zu tun?
Der erste Schritt: Arbeitgeber informieren
Wenn ihr krankheitsbedingt nicht arbeiten könnt, müsst ihr euren Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Wie die Krankmeldung erfolgen muss – zum Beispiel telefonisch oder über einen bestimmten Meldeweg – kann in der Einrichtung geregelt sein.
Brauche ich sofort eine Krankmeldung vom Arzt?
Das hängt von den Regelungen ab, die für euer Arbeitsverhältnis gelten.
Grundsätzlich sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz vor: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss eine ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen.
Beispiel:
Freitag krank → Montag wieder gesund:
In der Regel ist keine ärztliche Feststellung erforderlich, sofern keine abweichende Regelung besteht.
Freitag krank → Montag weiterhin krank:
Dann muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden.
Wichtig:
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass eine ärztliche Feststellung bereits ab dem ersten Krankheitstag erfolgt. Deshalb lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag, die geltenden Dienst- oder Arbeitsanweisungen sowie die jeweiligen tariflichen bzw. kirchlichen Regelungen.
Was ist mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die klassische Papier-AU wurde inzwischen weitgehend durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt.
Bei gesetzlich Versicherten übermittelt die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsdaten grundsätzlich elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die erforderlichen Daten anschließend elektronisch bei der Krankenkasse ab.
Trotzdem gilt: Die Krankmeldung beim Arbeitgeber müsst ihr weiterhin selbst vornehmen. Die eAU ersetzt nicht die Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung zu informieren.
Was solltet ihr im Krankheitsfall beachten?
1. Arbeitgeber informieren
Meldet euch so früh wie möglich krank und teilt die voraussichtliche Dauer mit.
2. Regelungen prüfen
Informiert euch, ab welchem Tag eine ärztliche Feststellung erforderlich ist.
3. Arztbesuch organisieren
Wenn eine ärztliche Feststellung erforderlich ist, kümmert euch rechtzeitig darum.
4. Gesund werden
Eine Erkrankung sollte auskuriert werden. Ihr müsst euch gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht über die konkrete Diagnose äußern.
Noch Fragen zur Krankmeldung?
Bei Unsicherheiten zu euren Rechten und Pflichten könnt ihr euch jederzeit an die Mitarbeitervertretung (MAV) wenden.
Wir helfen euch gerne weiter – vertraulich, unkompliziert und auf Augenhöhe.
