Wie viel Jahresurlaub steht mir zu?
Erholung ist wichtig – und Urlaub ist ein gesetzlich und tariflich geregelter Anspruch.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Für die Beschäftigten im Kirchenkreis Marburg, die nach TV-L vergütet werden, gilt jedoch ein höherer tariflicher Urlaubsanspruch.
30 Tage Urlaub nach TV-L
Nach § 26 TV-L beträgt der reguläre Urlaubsanspruch bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage pro Woche:
30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr
Der Urlaub wird unter Fortzahlung des Entgelts gewährt.
Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
Besonderer Urlaubsanspruch für bestimmte Beschäftigte
Für bestimmte ältere Beschäftigte im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck besteht aufgrund des entsprechenden Anwendungsbeschlusses ein erhöhter Urlaubsanspruch.
Unter den dort genannten Voraussetzungen beträgt der Anspruch:
33 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr
Dabei sind insbesondere die im Anwendungsbeschluss genannten Voraussetzungen und Geburtsjahrgänge zu beachten.
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung
Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) haben zusätzlich zum tariflichen Erholungsurlaub Anspruch auf gesetzlichen Zusatzurlaub.
Bei einer 5-Tage-Woche beträgt dieser:
5 zusätzliche Arbeitstage pro Jahr
Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage wird der Zusatzurlaub entsprechend angepasst.
Zusatzurlaub bei einem GdB von 25 bis 49
Auch Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 25 und höchstens 49 können unter den entsprechenden tariflichen bzw. kirchenrechtlichen Voraussetzungen einen zusätzlichen Urlaubsanspruch haben.
Für Beschäftigte, auf die die genannten Regelungen Anwendung finden, sind dies:
3 zusätzliche Urlaubstage
Hier sollte immer geprüft werden, ob die persönlichen und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kurz zusammengefasst
Für Beschäftigte im Evangelischen Kirchenkreis Marburg, die nach TV-L vergütet werden, ergibt sich bei einer 5-Tage-Woche grundsätzlich folgende Orientierung:
| Voraussetzung | Jahresurlaub |
|---|---|
| Regulärer Anspruch nach TV-L | 30 Tage |
| Besonderer Anspruch nach Anwendungsbeschluss | 33 Tage |
| Schwerbehinderung ab GdB 50 | + 5 Tage Zusatzurlaub |
| GdB 25–49, sofern die entsprechenden Regelungen greifen | + 3 Tage |
Wichtig
Der konkrete Urlaubsanspruch kann von der individuellen Arbeitszeitverteilung, dem Eintritt oder Ausscheiden im laufenden Jahr sowie weiteren tariflichen Regelungen abhängen.
Bei Fragen zu eurem persönlichen Urlaubsanspruch könnt ihr euch jederzeit an die Mitarbeitervertretung (MAV) wenden.
Wir helfen euch gerne weiter – vertraulich, kompetent und auf Augenhöhe.
